Hallo zusammen,
hier wie verspochen mal "die erste Rückmeldung" meinerseits.
Der LED Scheinwerfer macht einen sehr wertigen guten Eindruck, scheint auf den ersten Blick also keine 0/8/15 China Kiste zu sein! Das E-Prüfzeichen ist wie beschrieben auf dem Glas eingearbeitet! Der Kühlkörper auf der Rückseite ist ebenfalls meines erachtens nach mehr als ausreichend. Man muss ein "bissel drücken" dass er in den Scheinwerfer-Topf und mit dem Haltering der VS51A umgebauten Scheinwerfer Topf an der VS51B passt... Ist aber alles im Rahmen des machbaren. VS51A bleibt davon unberührt.
Hier Bilder vom Testaufbau in meinem Hobbykeller.
In Abfolge:
Aus, Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht... mit Affenklemmen an einer alten 12V / 11Ah Batterie von meiner Piaggio Hexagon EX 150(2T) mit ca. 80% Rest-Leistung zum Basteln angeschlossen!
Entscheidend ist was im Glas fest eingearbeitet ist! Das MA E-24 Prüfzeichen bezieht sich auf ein "Gelbes Standlicht)... Dies scheint für den USA Markt mit eingearbeitet zu sein... Obwohl nach meiner Recherche (schon für meine Zündapp) darf nach geltenden EU Recht ein Scheinwerfer mit einer MA... E-Kennzeichnung und einer weiteren E... Zulassung (...das Land in dem es genehmigt wurde), also "mit zwei E- Symbolen" mit Prüfnummern auch ein gelbes Standlicht führen/fahren. Also ist ein MA in Verbindung mit E-Zulassung ohne ein zweites E... so nicht gültig. Allerdings ist die E-Zulassung für Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht einwandfrei gültig!
Was heißt... ihr findet den Norm Stecker für das H4 Licht am Scheinwerfer. (Masse, Abblendlicht und Fernlicht).
Dazu ein rotes Kabel... dies ist das Standlicht!
Desweiteren ein gelbes Kabel... das ist das gelbe Standlicht! Nach MA-E-Prüfnorm... die aber bei uns keine Zulassung hat! Alles andere ist meines erachtens und Recherche nach bedenkenlos gültig!
Desweiteren sollte man beachten was das Fahrzeug bei Zulassung im Zulassungsland hatte!!!...
Das Standlicht erscheint zwar sehr hell ist aber kein Tagfahrlicht, da der Scheinwerfer keine DRL-R87 nach (ECE-R50) Zulassung hat!
An meinem Alltagsauto Ford Focus MK3 Sufenheck Vorfacelift EZ. 09/2011 (hierzulande sehr selten) habe ich auch 100%tige Zubehörscheinwerfer mit E-Zulassung verbaut... und das seit 5 Jahren!!! Diese haben auch ein TFL, welches ich nicht nutzen darf! Der Rest ist absolut legal und TÜV konform!
Also aufpassen! TFL habe ich bei dem Focus nun in den Nebelscheinwerfern nachgrüstet mit R-87 Zulassung!
Bei diesem Scheinwerfer rate ich von der nutzung des gelben Standlicht mit NACHDRUCK ab! Er hat zwar eine gültige E-24 Prüfnummer, diese ist auch mit MA gekennzeichnet! Aber und jetzt kommt die Feinheit!!! Die E-Zulassung nach E-24 als Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht ist meines erachtens nach unumstritten gültig.
Das MA und somit die Zulassung mit (gelben Standlicht) ist in der EU nicht gültig, da kein zweites E mit MA getrennt auf dem Glas ausgewiesen wird!
Somit darf man den Scheinwerfer zwar ohne bedenken einbauen und fahren... aber das gelbe Kabel (gelbes Standlicht) ist TABU!!!
Bei dem LED Scheinwerfer den ich nach langer Suche und Recherche in meiner Zündapp KS 50 Sport / Umbau "Roter Baron" eingebaut habe.
Handelt es sich um einen Scheinwerfer mit DOPPELZULASSUNG!!! Dieser hat zwei E-24 Zulassungen im GLAS! Eine MA-E24 mit Prüfnummer, für ein gelbes Standlicht und eine E-24 Prüfnummer für Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht!
Ich hoffe ihr konntet mir folgen! E-Zulassung ist nicht gleich E-Zulassung! Mann muß ganz genau aufpassen...
Bzw. gibt es Zubehör Scheinwerfer oder Rücklichter oder auch andere Sachen wie Blinker mit Tagfahrlicht die eine E-Zulassung haben und man darf diese auch nutzen... aber gegebenfalls nicht jede Funktion!
Hier Bilder im eingebauten Zustand an der VX in der Tiefgarage... Wenn das Wetter es zulässt werde ich aussen Bilder bei Tag und Dunkelheit nachreichen!
In Abfolge:
Aus, Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht.
ERGO: Das Teil ist GEIL! Hält man sich an den zugelassenen Einsatz-Zweck ist alles OK!!!
P.S.
Ein Nachbar berichtete mir schon mal vor ca. 4-5 Jahren, dass es für seinen Peugot Speedfight 50 Roller Bauj. 2003 ein Scheinwerfer Licht Umbau gab der eine 100%tige E-Zulassung hat... wenn man ein Kabel nicht anschließt!!! Und dass war bei ihm das Kabel für das TFL=Tagfahrlicht! Da dieser Roller auf Grund des Baujahres und der Zulassung mit unter 50ccm und 45Km/h kein TFL führen / fahren darf!
Zur Info:
TFL=Tagfahrlicht darf seit 2013 an Krafträdern angebaut und gefahren werden...
Ab 49ccm³ mit Bauartbedingter Zulassung von über 50Km/h (zB. alte Klasse 4, KKR), wie meine Zündapp KS 50! Oder wie bei meiner Hercules MK2 (Umbau im Jahr 2000 auf 80ccm mit 50Km/h Zulassung! Dazu an jedem KKR-LKR oder Krad welches einen oder beide Werte übersteigt! Viele wissen das nicht!!!
PP.SS.
Hier noch ein paar Fotos vom Testaufbau des neuen LED Scheinwerfers für meine Zündapp KS 50. Dieser hat zwei E- Zulassungen! Eine MA-E24 (gelbes Standlicht) und eine E-Zulassung nach E-24 für alles andere!
Da zwei E-Zulassungen im Glas ist auch alles legal!
Hier noch ein Bild mit dem E09-FAKE Scheinwerfer!!! Aber jetzt weiß ich bescheid...
Er hat zwer eine E-09 Kennung, aber keine Zulassung! Da es keine Prüfnummern gab! Der Verkäufer verkauft diesen als E-09 geprüft! FAKE!!!
Ich hoffe dass ich weiterhelfen konnte...